"Zigeunerlager" im "Protektorat Böhmen und Mähren"

Der "Erlass über die Bekämpfung des Zigeunerunwesens" bildete nicht nur die Grundlage für die Durchführung der Erfassung, sondern auch für die Einrichtung der sogenannten „Zigeunerlager“ in Lety u Písku und Hodonín u Kunštátu. Vorbild für diese Lager waren bereits existierende, ähnliche Lager wie beispielsweise das Lager Lackenbach in Österreich.

Orte der erzwungenen Konzentration von Roma im "Protektorat": Die Zwangsarbeitsanstalten (Anhaltelager) in Prag-Ruzyně, Pardubitz, Brünn, Olšovec und die Strafarbeitslager (Zigeunerlager) in Lety u Písku und Hodonín u Kunštátu. (Karte nach: Nečas, Ctibor. Českoslovenští Romové v letech 1938-1945. In: Spisy Filozofické fakulty Masarykovy univerzity v Brně. Brno: Masarykova univerzita v Brně, 1994. )

In die neu eingerichteten Lager sollten vor allem diejenigen Roma-Familien eingeliefert werden, die die Bedingungen für die Verhängung der polizeilichen Vorbeugehaft erfüllten. Der offizielle Zweck der Lager war dem Ministerialerlass zufolge die Umerziehung von „Zigeunern, Zigeunermischlingen und nach Zigeunerart umherziehenden Personen“ zu Arbeit, Ordnung und Disziplin.Von den einzelnen Gendarmerieposten wurden Listen zusammengestellt, anhand derer Roma mit ihren Familien aus Böhmen in das Lager Lety u Písku, aus Mähren in das Lager Hodonín u Kunštátu deportiert wurden. Bis zum 1. August 1942 wurden alle Nicht-Roma, die bis dahin dort inhaftiert waren, aus beiden Lagern entlassen. Die Transporte in die Lager erfolgten in Gruppen von einigen Dutzend bis hin zu mehr als 100 Menschen. Aus weiter entfernten Orten wurden die für das Lager bestimmten Menschen von der Gendarmerie mit der Bahn transportiert. Andere kamen zu Fuß oder mit ihren eigenen Wagen.

Nach der Ankunft im Lager wurde den Neuankömmlingen all ihr Eigentum abgenommen. Die Roma wurden einer ärztlichen Kontrolle unterzogen und ihnen wurden die Haare geschoren. Die Männer mussten ihre Zivilkleidung abgeben und erhielten Lageruniformen. Frauen und Kindern wurde ihre Kleidung gelassen. Die Neuankömmlinge wurden in drei Gruppen eingeteilt. Die erste bildeten Männer und Jungen über 14 Jahre, die zweite Frauen und Mädchen über 14 Jahre. Die dritte Gruppe bestand aus Kindern bis zu 14 Jahren. Jede dieser Gruppen wurde gesondert untergebracht.

Die tägliche Arbeitszeit betrug zehn Stunden zuzüglich einer Mittagspause. Den Häftlingen wurde der Kontakt mit der Umwelt ebenso verboten wie jedes Karten- oder Glücksspiel. Einzelne Häftlinge wurden als Baracken- oder Arbeitsgruppenführer ausgewählt, die für das Einhalten der Lagerordnung verantwortlich waren. Diesen wurden auch einige Kompetenzen im Zusammenhang mit der Bewachung der Häftlinge zugewiesen. Einige dieser Funktionshäftlinge missbrauchten die ihnen zugewiesene Funktion zu ihrem eigenen Vorteil.

Beide Lager waren überfüllt und es herrschten schlechte Bedingungen, sowohl was die Ernährung als auch die Hygiene anbetraf. Schließlich kam es zu Typhusepidemien. Beide Lager wurden unter Quarantäne gestellt und vom 17. Februar 1943 vollkommen von der Außenwelt isoliert. Die Wachmannschaften hatten den Befehl, bei jedem Fluchtversuch ohne Vorwarnung zu schießen. Diese Maßnahme war eingeführt worden, nachdem aus dem Lager Lety einige Häftlinge entkommen waren. In Hodonín wurde tatsächlich durch die Wachmannschaften bei einem Fluchtversuch Gebrauch von der Waffe gemacht und ein fliehender Häftling wurde erschossen.

Die Möglichkeit, aus den Lagern entlassen zu werden, gab es zwar, aber von ihr wurde nur zu Beginn der Existenz der Lager aufgrund der Überfüllung sowie bei der Liquidierung der Lager Gebrauch gemacht. Die Entlassung von Häftlingen aus den Lagern war immer abhängig vom Urteil der Kriminalpolizei, die als einzige das Recht hatte, Häftlinge in die Freiheit zu entlassen.

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