Antisemitismus in der 2. Tschecho-Slowakischen Republik

Durch das Münchner Abkommen wurde der Tschechoslowakei von den Großmächten das Abtreten tschechischer Gebiete an das Deutsche Reich diktiert. Die 2. Republik, deren Gebiet durch Deutschland, Polen und Ungarn um 30 % verkleinert wurde, stand vor großen wirtschaftlichen und sozialen Problemen. Die tschechische und jüdische Bevölkerung in dem nun zu Deutschland gehörenden Sudetenland wurde verfolgt und gezwungen ihre Heime zu verlassen. Nach dem Inkrafttreten des Münchner Abkommens flohen mehr als 120.000 Tschechen und TschechInnen sowie ungefähr 17.000 Juden und Jüdinnen ins tschechische Landesinnere. Bei einer Volkszählung im Mai 1939 im Sudetengebiet wurden nur 2363 gezählt, die der Definition eines Juden nach den Nürnberger Gesetzen (auf Tschechisch) entsprachen.

Die Reichskristallnacht (auf Englisch) ereignete sich auch in den besetzten Gebieten. In Liberec, Opava, Krnov, Falkenau, Karlsbad und in vielen anderen Gebieten wurden Synagogen in Brand gesetzt und jüdische Geschäfte und Wohnungen zerstört. Viele Juden und Jüdinnen aus dem Sudetengebiet wurden in Konzentrationslager deportiert. Nach der Reichskristallnacht im Sudetengebiet (auf Englisch) flohen viele Juden und Jüdinnen ins tschechische Landesinnere. Jene, die nicht freiwillig gingen, wurden von deutschten Institutionen mit Gewalt an die neue Grenze zur Tschechoslowakei gebracht.

Brennende Synagoge in Troppau (Opava). (Foto: Archiv des Jüdischen Museums in Prag.)

Enttäuschung, Desillusion, ein Gefühl der Krise und Unsicherheit führten von den demokratischen und liberalen Werten der ersten Republik zur Wiedergeburt des tschechischen Antisemitismus. Die Hetzkampagne richtete sich vor allem gegen jüdische Flüchtlinge aus dem Deutschen Reich und dem Sudetenland, da es für sie in Zeiten einer nationalen Gefahr kein Platz gebe. Die Regierung der 2. Republik wehrte sich gegen den Einwanderungsstrom der Juden und Jüdinnen. Nach der „Reichskristallnacht“ wurden jüdische Flüchtlinge direkt an der Grenze zurückgewiesen. Manchmal mussten sie sich eine lange Zeit im Niemandsland aufhalten, da keine der beiden Länder sie aufnehmen wollte.

Das Gefühl einer Bedrohung von außen und der Fall demokratischer Werte gab den Bemühungen um eine nationale Integration, das Ausschließen nicht-nationaler Elemente, die sich nicht integrieren wollten, sowie das Suchen eines Sündebocks für das Scheitern der ersten tschechoslowakischen Republik grünes Licht. Die Propaganda der rechten Parteien, verbunden in der „Partei der Nationalen Einheit“, richtete sich gegen die parlamentarische Demokratie, Beneš und Masaryk. Im Rahmen der Suche nach einem inneren Feind, der die Einheit der Nation stört, kam es zum Wiederaufkommen des tschechischen Antisemitismus in einer Stärke, wie er zuletzt in der Zeit des Übergangs vom 19. ins 20. Jahrhundert, zur Zeit des „Falles Hilsner“, herrschte.

Die antisemitische Stimmung wurde vom Druck des Deutschen Reiches unterstützt. Bei einem Besuch des tschechoslowakischen Außenministers, František Chvalkovki, bei Adolf Hitler (auf Tschechisch) am 21. Jänner 1939 warf ihm dieser eine unzureichende Entschiedenheit bezüglich der Lösung der „Judenfrage“ in der Tschechlowakei vor. Unmittelbar danach entschied die Regierung, alle Juden und Jüdinnen, die im Staatsdienst arbeiteten, zu entlassen. Weiters wollte die Regierung die Staatsbürgerschaft der Juden und Jüdinnen überprüfen, um auf Menschen, die weder einen tschechischen noch einen slowakischen Pass besaßen, Druck auszuüben, sie zur Emigration zwingen oder ihre Rechte zu beschränken. Die tschechoslowakische Regierungen war in ihren anti-jüdischen Bemühungen beschränkt, da sie einen Boykott ihrer Produkte vonseiten der westlichen Märkte sowie Verhandlungen um einen ausländischen Kredit, da dieser an die Einhaltung der Rechte jüdischer StaatsbürgerInnen und zum Teil für die Emigration der Juden und Jüdinnen verwendet werden sollte.

Der Großteil der antijüdischen Bestimmungen der 2. Republik konnte in der kurzen Zeit, in der die „Rest-Tschechei“, wie Hitler den übriggebliebenen Teil der Tschechoslowakei nannte, noch existierte, nicht vollständig realisiert werden.


 

  • Literatur

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