Roma in der Tschechoslowakei vor der deutschen Besatzung

Die staatliche Diskriminierung von Roma verfügte in den tschechischen Ländern bereits vor der deutschen Besatzung über langjährige Tradition. Die praktische Umsetzung dieser Politik zeigte sich vor allem im Gesetz Nr. 117/27 vom 15. Juli 1927 über „wandernde Zigeuner“. Vorbilder für dieses Gesetz waren einerseits das Französische Gesetz von 1912 über Nomaden und das Bayerische Gesetz "zur Bekämpfung von „Zigeunern, Landfahrern und Arbeitsscheuen“ von 1926. Die tschechoslowakische Behandlung der „Zigeunerfrage“ gehörte zu den Konsequentesten in Europa und wurde in den 1930er Jahren bei internationalen kriminologischen Konferenzen, die sich mit dieser Frage befassten, als Beispiel angeführt. Treibende Kraft bei der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 117/27 war vor allem die Agrarpartei, deren Vorsitzender Rudolf Beran nach dem Münchener Abkommen zum Ministerpräsidenten der Tschecho-Slowakei ernannt wurde.

Auf der Grundlage des Gesetzes über wandernde „Zigeuner“ registrierte die Polizei mit Sitz in Prag alle Menschen, die „Zigeuner“ waren oder wie „Zigeuner“ lebten. Personen, auf die das Gesetz zutraf, wurden als „Zigeuner, die von Ort zu Ort wandern und andere arbeitsscheue Menschen“ bezeichnet. Wer so bezeichnet wurde und älter als 14 Jahre alt war, dem wurde eine sogenannte „Zigeunerlegitimationen“ ausgestellt, die unter anderem persönliche Daten, eine Personenbeschreibung und Fingerabdrücke enthielt. Auf der Grundlage weiterer Durchführungsverordnungen zum Gesetz Nr. 117/27 wurde Besitzern dieser Zigeunerlegitimation der Zutritt zu verschiedene Örtlichkeiten (z.B Badeorte, bestimmte Stadtteile in Großstädten usw.) verweigert. Im damaligen Europa wurden solche Maßnahmen nicht als außergewöhnlich betrachtet. Der Grund dafür war die verbreitete Sichtweise auf wandernde Zigeuner als asoziale und kriminelle „Elemente“. Im Jahr 1928 erstellte die Polizei eine Liste mit insgesamt 36.000 Personen, denen „Zigeuner-Legitimationen“ ausgehändigt wurden. Zusätzlich wurden ein zentrales Register in Prag geführt. Viele Roma erhielten eine „Zigeunerlegitimation“ obwohl sie sesshaft waren. Der Grund dafür war vor allem, dass die Gemeinden ihnen das das Bürgerrecht verweigern wollten.

In der damaligen Tschechoslowakei lebten vor 1938 wahrscheinlich 70 000 - 100 000 Roma. Die überwiegende Mehrheit davon war in der Slowakei beheimatet. Offizielle Statistiken gaben niedrigere Zahlen von Roma an, die auf dem damaligen Gebiet der Tschechoslowakei sesshaft waren. Nach einer Zählung in den Jahren 1922-24 befanden sich 56.266 Roma auf tschechoslowakischem Boden, davon in 579 in Böhmen und in Mähren sowie Schlesien zusammen 2139 Personen. Slowakische Roma bildeten damit die größte Gruppe der Roma in der Tschechoslowakei. Die zweitgrößte Gruppe war die der Roma in Böhmen und Mähren. Während Roma in Mähren halbsesshaft bzw. sesshaft waren und konzentriert in Roma-Siedlungen im südöstlichen Mähren (Oslawan bei Brünn, Svatobořice, Mariaschein, Straßnitz usw.) lebten, reisten die böhmischen Roma ohne Einschränkung umher. Typische Nachnamen böhmischer Roma waren Růžička oder Richter. In Mähren waren die Nachnamen Daniel, Holomek, Herák, Ištván, Kýr und Murka häufig. Diese Roma-Gruppen wurden ergänzt durch ungarische Roma, die im Süden der Slowakei lebten, und Sinti (deutsche Roma), die sich in den deutschsprachigen Gebieten im nördlichen Böhmen und in weiteren Regionen, in denen Deutsch gesprochen wurde, aufhielten.

Häuser sesshafter Roma in Straßnitz, 1941. (Foto: Museum der Roma-Kultur, Sammlung J.Skácel.)

Vor dem Krieg gingen die Roma in der Tschechoslowakei noch den traditionellen Handwerken (vor allem Schmied und Musiker) nach, hauptsächlich aber waren sie in der Industrie (vor allem im Baugewerbe) und der Landwirtschaft beschäftigt, viele gingen jedoch auch verschiedenen Wandergewerben und  dem Zwischenhandel nach. Manchmal verbanden Roma traditionelle Handwerke mit Tagelöhnertum. Angesichts der Saisonalität dieser Berufe wurde Kleinkriminalität in manchen Fällen als Mittel zur Beschaffung von Nahrungsmitteln (widerrechtliches Betreten von Wald und Feldern, einfacher Diebstahl). Statistischen Angaben zufolge waren die meisten Roma in Böhmen entweder MusikantInnen oder KleinhändlerInnen. In Mähren überwogen Hilfsarbeitertätigkeiten und Tagelöhnertum. Die unterschiedlichen Berufe sind auf die Unterschiede zwischen sesshafter und nomadischer Lebensweise zurückzuführen.

Trotz der Diskriminierung der Roma durch das Gesetz Nr. 117/27 über wandernde „Zigeuner“ kam es an vielen Stellen zu einer natürlichen Integration der Roma in die Gesellschaft. Das deutlichste Zeichen dafür ist die Tatsache, dass im Jahre 1936 der mährische Rom Tomáš Holomek aus der Roma-Sieldung in Svatobořice seinen Abschluss an der Juristischen Fakultät der Karlsuniversität in Prag machte.
Ende der 1930er Jahre machte sich die Verfolgung deutscher Roma durch die Nationalsozialisten, die sofort nach der Machtübernahme im Jahr 1933 begonnen hatte und sich immer weiter steigerte, auch in der Tschechoslowakei bemerkbar. Die Verfolgung im Deutschen Reich und ab 1938 auch in Österreich hatte zur Folge, dass viele Roma-Familien in die Tschechoslowakei flohen. Von dort wurden die für die Behörden unerwünschten MigrantInnen gemäß des Gesetzes Nr. 117/27 über wandernde „Zigeuner“ wieder zurück nach Deutschland abgeschoben. Die Situation verschlechterte sich, nachdem, resultierend aus dem Münchner Abkommen vom September 1938, die Grenzgebiete der Tschechoslowakei ins Deutsche Reich eingegliedert wurden.

Die deutschen Behörden begannen in den annektierten Gebieten umgehend mit der Umsetzung der Gesetze der Nazis. Vor allem Roma-Familien, die keine „Heimatberechtigung“ in den annektierten Gebieten hatten, wurden ausgewiesen. Die tschechische Polizei wiederum brachte die Ausgewiesenen zurück ins Deutsche Reich. Manche Roma-Familien überquerten zu dieser Zeit – legal aber auch illegal – mehrere Male die Staatsgrenze. Die damalige Presse kommentierte die Situation wie folgt: „Und anscheinend haben sich alle bei uns angesiedelt. Ein sehr großer Teil freiwillig, ein weiterer Teil gezwungenermaßen und wieder andere wurden zur Grenze gebracht und es wurde ihnen befohlen: lauft! So kam es, dass Zigeuner die tschechischen Gebiete überschwemmten.“

Die Atmosphäre in der Tschechslowakei nach dem Münchner Abkommen bekam mehr und mehr einen antidemokratischen Charakter. Die damalige Presse stellte die Kriminalität von Roma-Gruppen größer dar, als sie tatsächlich war, vor allem die der nomadischen Roma. Ein weiterer Anreiz zur Verfolgung der Roma kam aus den Gemeinderäten. Es erhoben sich Stimmen, die ähnliche Gesetze einführen wollte, wie sie im Deutschen Reich Galten, vor allem zur Errichtung von Arbeitslagern. Der Gemeinderat von Svatobořice beispielsweise schrieb in einer Petition vom 5. Februar 1939 an den damaligen Regierungsvorsitzenden Beran: „Und es sollte uns nicht verübelt werden, wenn wir den Stamm unserer kleinen Nation säubern wollen von solchen Parasiten, wie es die Zigeuner sind“.

Den Höhepunkt der Verfolgung von Roma in der 2. Republik stellte die Errichtung von Strafarbeitslagern dar. In diese Lager wurden arbeitsfähige Männer über 18 Jahre eingewiesen, die kein geregeltes Einkommen aus unselbstständiger Arbeit nachweisen konnten. Der Gesetzesentwurf wurde zwar von der Regierung der 2. Republik angenommen, seine Umsetzung aber fand erst in der Zeit des Protektorats statt. Am 28. April 1939 wurde die Verordnung in einer geänderten Fassung von der Protektoratsregierung veröffentlicht. Die letzte Verordnung, die vor der Okkupation erlassen wurde, war ein Rundschreiben vom 13. März 1939, welches die derzeitige Praxis zusammenfasste und vor allem die Notwendigkeit betonte, „Zigeuner“ zu vertreiben, die nicht über das sogennante „Heimatrecht“ auf dem Gebiet der Tschecho-Slowakei verfügten, und ihre Reisefreiheit zu beschränken.

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